Im folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Ihre Frage bleibt unbeantwortet? Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gerne und beantworte Ihnen alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen.
Sobald der Trautermin mit der Kirche oder dem Standesamt fest ist. Wer zuerst bucht, erhält den Zuschlag.
Ich melde mich per EMail (ggf. vorab bei Rückfragen auch kurz per Telefon) und teile Ihnen schriftlich meine Konditionen durch Übersendung eines Vertrages mit. Wenn
Sie einverstanden sind und mich für Ihre Veranstaltung buchen möchten, dann senden Sie mir diesen Vertrag gezeichnet innerhalb einer vorab vereinbarten Frist zurück. Im Anschluss daran maile ich
Ihnen umgehend als verbindliche Buchungsbestätigung ein gegengezeichnetes Exemplar zu.
Ich benötige folgende Informationen:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Buchungen in der zeitlichen Reihenfolge annehme. Wer zuerst bucht erhält den Zuschlag.
Ja. Sobald Sie und ich den Vertrag unterzeichnet haben, ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich und rechtskräftig. Es wird sofort eine Anzahlung
(Buchungsbestätigung) von 100% der Gesamtgage (per Überweisung) fällig.
Sie buchen bei mir immer eine „Flatrate“ im Rahmen Ihrer Trauzeremonie. Die Anzahl der Lieder während der Trauung ist für den Preis nicht relevant. Der Preis wird hauptsächlich von der Nachfrage und dem damit verbundenen Aufwand bestimmt. Dieser ergibt sich aus Anreise, Auf- und Abbau und Länge der Zeremonie. Ob zwei oder fünf Lieder gesungen werden, ist daher eher nebensächlich. Nach meiner Erfahrung sind 3-4 Lieder für eine kirchliche Trauung ideal. Letztendlich ist das aber Ihre Entscheidung und natürlich die des Pfarrers.
Ich bin immer offen für neue Songideen. Liedwünsche außerhalb meines Repertoires erfülle ich sehr gerne, sofern ich diese rechtzeitig erfahre (mindestens 6 Wochen vorher), Instrumentale erhältlich sind und zu meiner Stimmlage passen. Jedes neue Lied wird mit einer Aufwandsentschädigung von 80 € berechnet und beinhaltet den Kauf des Instrumentals sowie das professionelle neu Einstudieren des Titels.
Warum eine Aufwandsentschädigung? Ich bereite den Song ganz individuell für Ihre Hochzeit vor und studiere Ihren Wunschtitel neu ein. Bis ein Lied perfekt für den Auftritt einstudiert ist, bedarf es eingen Übungsstunden. Schließlich soll auf Ihrer Feier alles reibungslos und perfekt ablaufen. Dafür bitte ich um eine - im Verhältnis zum Probeaufwand - minimale Kostenbeteiligung. Denn das Risiko, dass Ihr Wunschlied vielleicht nie wieder von einem anderen Paar angefragt wird, liegt bei mir. Sollte das Instrumental neu gekauft/produziert werden müssen, fallen ggf. zusätzliche Kosten für den Song an. In diesem Fall stimme ich mich selbstverständlich vorher mit Ihnen über die exakten Kosten ab.
Als Solistin singe ich in der Regel mit Instrumental-Begleitung (Halbplayback) oder auf Wunsch a cappella. Mit dem Organisten vor Ort spiele ich grundsätzlich nicht zusammen. Es besteht einfach keine Möglichkeit für eine gemeinsame Probe, damit ist man nicht
aufeinander eingeübt und die Orgel passt oft nicht zu den modernen Liedern.
Mein Equipment (Gesangsanlage, Mikrofon, etc.) bringe ich selbst mit. Lediglich eine normale Steckdose sollte in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Bitte sorgen Sie
dafür, dass der Strom zum Zeitpunkt des Aufbaus zwecks Soundcheck auch angeschaltet ist.
Nein. Entfällt der Auftritt durch Absage des Brautpaares, zahlt dieses die vereinbarte Gage. Ersparte Aufwendungen, sofern berechnet, wie z.B. Fahrtkosten, werden Ihnen angerechnet.
Bitte haben Sie Verständnis: Ich sage bei Ihrer Buchung allen anderen Interessenten ab und plane meinen Tag danach.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedoch kann ich eine unverbindliche Reservierung nur für einige wenige Tage aufrecht erhalten. Ohne Reservierung gilt, wer zuerst bucht, erhält den Zuschlag.
Ich bin in der Regel ca. 45-60 min vor der Trauung vor Ort um aufzubauen und einen Soundcheck zu machen. Der eigentliche Aufbau dauert nur ca. 10 Minuten. Allerdings bin ich gern etwas früher da, damit alles bereit ist, wenn Sie und Ihre Gäste eintreffen.
Im Standesamt sind die Räume meist klein und es gibt oft nur kurze Übergänge zwischen mehreren Trauungen. Ich singe hier üblicherweise ohne Verstärkung, nur mit einem kleinen Bose Soundlink Mini und es fällt daher keine Aufbauzeit an.
Ob ich von der Empore oder von vorne singe, entscheide ich oft vor Ort. Die Wahl ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Raumklang. Gibt es Vorgaben von der Kirche oder Sie haben einen Standort-Wunsch, versuche ich diesen nach Möglichkeit zu erfüllen.
Die meisten planen für Ihren Sektempfang 1 bis 2 Stunden ein, sodass ich in der Regel in dieser Zeit auftrete.
Verantwortlich für das Abführen von GEMA Gebühren bei meinen Auftritten sind grundsätzlich Sie als Auftraggeber (Kunde). Bei musikalischen Auftritten in der Kirche fallen für Sie eigentlich keine GEMA Gebühren an, da hier Rahmenverträge zwischen Kirche und GEMA greifen. Hochzeiten und Privatfeiern sind in der Regel GEMA-frei, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten der www.gema.de